Die Aufgaben der Steuerberater
Der Beruf „Steuerberater“ existiert seit dem Jahr 1919 und ist damit ein sehr junges Berufsfeld. Seit 1933 wurde „Steuerberater“ als geschützte Berufsbezeichnung eingeführt. In Deutschland sind aktuell
über 70.000 Steuerberater tätig. Steuerberater zählen in Deutschland zu den klassischen sogenannten „Kammerberufen“. Kammerberuf bedeutet, dass es sich um einen freien Beruf handelt, der an strenge berufsrechtliche Bedingungen und umfassendes Fachwissen gebunden ist. Um sich also Steuerberater nennen zu dürfen, muss man einige, streng festgelegte, berufsrechtliche Zugangsregelungen erfüllen.
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Ein Steuerberater muss die Steuerberaterprüfung im Sinne des §37 im Steuerberatungsgesetz bestanden haben. Die Steuerberaterprüfung hat eine hohe Durchfallquote von circa 40 Prozent. Zu den Prüfungsgebieten gehören
steuerliches Verfahrensrecht, Bewertungsrecht, Erbschaftssteuer, Handelsrecht, Berufsrecht, Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre. Nicht nur in der klassischen Steuerberatung sondern in alle diesen Bereichen ist ein Steuerberater Ihr Fachmann. Man kann sonst nur unter sehr speziellen Bedingungen als Steuerberater bezeichnet werden.
Beispiele wären eine Professur in der Thematik Steuer in der man mindestens zehn Jahren lang gelehrt hat oder die Arbeit als Finanzrichter mit 10-jähriger Ausübung dieses Berufes. Berufe wie „Unternehmensberater“ sind mit keiner Zusatzregelung verbunden. Sprich die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Sie sollten daher eher auf einen Steuerberater als auf einen Unternehmensberater zurückgreifen. Wenn sich jemand Steuerberater nennen darf, können Sie davon ausgehen, dass dieser kompetent ist.
Aufgabenbereiche der Steuerberatung
Wie der Berufsname „Steuerberater“ verrät, gehört zu seinen Aufgaben die Steuerberatung. Die Steuerberatung beinhaltet Konzepte für eine gute Steuergestaltung. Ihr Steuerberater erklärt Ihnen in diesem Punkt, wie Sie Steuerbelastung minimieren können. Dieser Aspekt der Steuerberatung ist bei der
Unternehmensgründung essentiell. Auch bei der
Unternehmensnachfolge wird in diesem Bereich beraten. Hier zeigt sich die Kompetenz, die Steuerberater auch bei Unternehmensberatung haben.
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Ein weiterer Punkt der Steuerberatung ist der betriebswirtschaftliche Aspekt. Beispiele wären
Buchführung, Wirtschaftlichkeitsrechnungen, Aufstellen von Bilanzen und Jahresabschlüssen, Finanzplänen und Kalkulationen. Der Steuerberater ist vor allem durch seine Hilfe bei Steuererklärungen bekannt. Im §149 der Abgabenordnung sind alle Personen und Unternehmen gekennzeichnet, welche zu einer Steuererklärung verpflichtet sind. Wenn man allerdings vom Finanzamt aufgefordert wird, kann jeder zu einer Steuererklärung herangezogen werden. In der Steuerberatung erfahren Sie was alles zu einer Steuererklärung gehört und welche Form Sie einzuhalten haben. Steuerberater sind
nicht für die Rechtsberatung zuständig.
Pflichten der Steuerberater
Ähnlich wie beim hippokratischen Eid der Ärzte müssen Steuerberater ihre Auftraggeber vor Schaden bewahren. Steuerberater sind dazu verpflichtet ihren Kunden eine umfassende Steuerberatung zu geben. Jeder Steuerberater muss eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Ausnahme sind dabei lediglich Steuerberater im Angestelltenverhältnis insofern sie über die Haftpflichtversicherung des Arbeitsgebers versichert sind.
Das Honorar wird je nach Sachverhalt und beanspruchter Zeit für Steuerberater für jede Steuerberatung nach Steuerberatervergütungsverordnung berechnet. Die Verordnung ist für Steuerberater verbindlich. Im §13 Steuerberatervergütungsordnung ist angegeben, dass die Zeitgebühr zwischen 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde kostet. Im Vergleich zu einem Fehler in der Steuer ist dies allerdings noch verhältnismäßig günstig.
Mit einer Steuerberatung sind Sie auf der sicheren Seite.